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Fachkompetenz
seit 35 Jahren in Sachen aller schneidenden Fächer speziell Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Handchirurgie und Wirbelsäulen-Chirurgie.
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Wie definieren wir die Unabhängigkeit unserer Medizinischen Gutachten?
Der gutachtliche Sachverständige ist neutral z.B. bei der Bemessung von Versicherungsleistungen. Er ist weder Interessenvertreter des untersuchten Patienten alleine oder des Auftraggebers beispielsweise einer Unfallversicherung, einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit oder einer Berufsgenossenschaft bzw. der Rentenversicherung. Unsere Aufgabe ist es als medizinischer Gutachter völlig neutral zu agieren und alle Möglichkeiten der medizinisch wissenschaftlichen Grundlagen bei der Beurteilung eines Falles zu nutzen. Verschiedene Schlichtungsstellen im Bundesgebiet beauftragen uns deshalb regelmässig. Dazu zählt natürlich auch das ärztliche Erfahrungswissen; man spricht von der Empirie. Nicht alle Zusammenhänge bei medizinischen Gutachtern können nämlich nur nach wissenschaftlichen Erkenntnissen entschieden werden. Diese Unabhängigkeit bewahren wir uns im Sinne einer unparteiischen völlig unvoreingenommenen Darstellung der Situation und Entscheidung im Sinne der Fragestellungen der Auftraggeber zu den auch Sozialgerichte und die erwähnten Unfallversicherungen, Versicherungen zur Berufsunfähigkeit sowie Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen. Wir sind bewusst neutral! Auch für Aufträge des einzelnen betroffenen Gutachtenpatienten im Falle von privaten Gutachten. Wir entscheiden nach besten Wissen und Gewissen. Gestützt wird sich auf eben medizinisch wissenschaftliche Erkenntnisse und unsere ärztliche Erfahrung als langjährige Behandler. Rechtliche Rahmenbedingungen ergeben sich durch die verschiedenen Beweisregeln im Zusammenhang insbesondere mit Sachverständigengutachten vor Gericht.Trotzdem fällt es dem Gutachter als Arzt nicht immer leicht neutral zu sein - dies ist aber eine wesentliche Voraussetzung an die wir uns halten!
Versicherungsleistungen beim z.B. Unfall
Der Unfall ist ein oft sehr wichtiges Jahr einschneidendes Ereignis im Leben. Die objektive Klärung von Versicherungsleistungen zum Beispiel mit Bemessung der Invalidität ist uns ein besonderes Anliegen. Dies wird im Rahmen der privaten Unfallversicherung so genannt.
Der Eintritt eines entsprechenden Versicherungsfalls ist zwar grundlegend für die Gewährung von Leistungen aus zum Beispiel der Sozialversicherung. Er begründet aber für sich allein noch nicht den sogenannten Leistungsfall mit entsprechenden Versicherungsleistungen, das heißt noch keinen konkreten Anspruch auf Gewährung bestimmter Leistungen, sondern nur ein Stammrecht. Für den Leistungsfall müssen zum Versicherungsfall in der Regel noch weitere Voraussetzungen hinzutreten. Dies zeigt, dass man sich grundsätzlich auf die Voraussetzungen von Versicherungsleistungen einstellen sollte.
Welche Qualität können Sie von unseren medizinischen Gutachten erwarten?
Bei gerichtlichen Sachverständigengutachten wird der Gutachter in der Verhandlung, beispielsweise auf seine Unabhängigkeit und Objektivität bei der Beurteilung des Sachverhaltes für ein medizinisches Gutachten hingewiesen. Würden wir als Ihr Gutachter auch bei privaten Gutachten oder Gutachten für andere Kostenträger, wie Unfallversicherungen, Versicherungen zur Berufsunfähigkeit, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaft uns anders verhalten, wären diese Gutachten qualitativ für alle Beteiligten nicht wirklich verwendbar.Wir nutzen allgemeine Erfahrungswerte und gutachtliche Literatur z.B. für die Bemessung von Versicherungsleistungen.
Als behandelnde Ärzte scheidet man nach unserer Auffassung nicht grundsätzlich als Gutachter aus nur weil der Fall auch aus Sicht des Behandlers bekannt ist. Man muss dem Anspruch innerlich als Gutachter gerecht werden objektiv und unparteilich, also schlichtweg unabhängig von einer Behandlung, und sachorientiert zu entscheiden. Diesem Ruf muss man sich erarbeiten und wir haben ihn!
Fristen sind grundsätzlich zu wahren. Hierzu sind Gerichte und Schlichtungsstellen eindeutig aufgestellt. Unser besonderer Anspruch ist schnell, also eben prompt, Gutachtenaufträge neutral zu bearbeiten. Ein Gutachten sollte auch für den Laien verständlich sein, ohne sich vollständig von der ärztlichen Ausdrucksweise (Terminologie) zu lösen. Diesen Fachbegriffen liegen meist weitere Informationen für den Fachmann zugrunde, die mit einer einfachen Übersetzung in eine Umgangssprache nicht ohne Weiteres weiter gegeben werden können.
Wir agieren daher als Ihr professioneller Gutachter. Dies schützt private Auftraggeber, Gerichte, Unfallversicherungen und Versicherungen zur Berufsunfähigkeit sowie Berufsgenossenschaften vor zur langen Bearbeitungsdauern und Fehlern in der Systematik der Abarbeitung und strukturellen Organisation von medizinischen Gutachten. Gerade auch die Langwierigkeit von Gutachten, beispielsweise vor Sozialgerichten behindert die Abarbeitung zahlreicher Klagen in diesem Bereich und behindert damit die Justiz insgesamt. In Kliniken konkurrieren Gutachten zeitlich mit der umfänglichen klinischen Arbeit. Wir sind schwerpunktmäßig auf die Erstellung von Gutachten- damit eben zeitnah, professionell und prompt- für Sie eingestellt.
Unser Tipp zur Progression in der privaten Unfallversicherung
Wird nur eine geringe Invalidität in Prozent der vereinbarten Versicherungssumme festgestellt, so erhält man natürlich nur einen geringen einmaligen Betrag.Die private Unfallversicherung geht nicht von berufstypischen Einschränkungen aus. D. h. wenn die Hand verletzt war und nur eine geringe Invalidität in Prozent einmalig ausgezahlt wird, wäre ein Uhrmacher oder eine Schneiderin trotzdem ernsthaft von den Unfallfolgen beruflich und im Erwerbsleben davonbetroffen. Man sollte daher gesetzlich die Versicherungssumme so hoch ansetzen wie das drei- bis vierfache des Brutto-Einkommens im Jahr. Erst jetzt kann man sich Gedanken machen über eine mögliche Progression. D. h. wenn die Invalidität zum Beispiel über 25 % liegt, wird die Endsumme multipliziert mit einem vertraglich mit Ihrer privaten Unfallversicherung vereinbarten Faktor. So kann es sein, dass bei einer Progression von üblicherweise beispielsweise 225 -350 % die Invalidität von 25 % der Unfallversicherungssumme nunmehr von einer mehr als verdoppelten ja fast vierfachen Versicherungssumme ausgeht. Die Kombination einer niedrigen Versicherungssumme mit einer hohen Progression ist zwar meist preiswerter in den Prämien aber führt nach unserer Auffassung zu durchaus nachvollziehbaren Enttäuschungen, wenn eine kleine Verletzungsfolge erhebliche berufliche Folgen hat, die die private Unfallversicherung naturgemäßnicht abdeckt.